Rahmenbedingungen
Lebensmittelhygiene

Warum sind lebensmittelrechtliche Bestimmungen wichtig?

Nicht ohne Grund gelten für die Essensverpflegung in Kitas und Schulen eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen. Diese sollen gewährleisten, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die ausgegebenen Lebensmittel und Getränke erfolgen. Denn bereits kleine Nachlässigkeiten können für eine große Anzahl an Essensteilnehmern schwerwiegende Folgen haben. Durch eine Lebensmittelinfektion können zeitgleich viele Kinder erkranken und gerade jüngere Kinder sind anfälliger, sodass solche Infektionen schwerwiegende Folgen haben können . Daher ist es gerade in der Kita- und Schulverpflegung wichtig, die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen einzuhalten!

Lebensmittelhygiene vs. Infektionsschutz

Lebensmittel und Speisen in der Kita- und Schulverpflegung sollen gut schmecken und gesundheitsförderlich sein, sie müssen aber auch hygienisch unbedenklich sein. Dafür muss lückenlos nachvollziehbar sein, woher die Lebensmittel stammen und wie sie verarbeitet, zubereitet und ausgegeben wurden. Eine wichtige Aufgabe aller an der Verpflegung beteiligten Akteure ist daher die genaue Dokumentation ihrer Tätigkeit. So ist im Nachhinein nachweisbar, dass die Verpflegung durchgehend hygienisch in Ordnung ist. Regelungen gibt es hier insbesondere für die Bereiche Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz.

Für das Thema Lebensmittelhygiene ist die Lebensmittelüberwachung zuständig, für die Vorschriften zum Infektionsschutz das Gesundheitsamt. Die folgende Übersicht grenzt diese beiden Bereiche voneinander ab:
LebensmittelhygieneInfektionsschutz
Zuständige BehördeLebensmittelüberwachungGesundheitsamt
Gesetzesgrundlage
nationale und europäische Gesetze und Verordnungen, z. B. VO (EG) Nr. 852/2004 (Lebensmittelhygiene-Verordnung; EU-Hygienepaket)Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Zweck der Gesetze
Hygienische Lebensmittelherstellung und Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit bis zur EssensausgabeVorbeugung, frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten
Inhalte der Gesetze
z. B. Personalhygiene, Prozesshygiene, Eigenkontrollsystem, bauliche Vorschriftenz. B. Erst- und Folgebelehrung, Hygieneplan, Kontakt-, Zutritts- und Tätigkeitsverbot
Fortbildung durch Arbeitgeber
Hygieneschulung zum Thena Lebensmittelhygiene Verordnung (EG) Nr.852/2004 (jährlich)
Folgebelehrung
(alle 2 Jahre)

Wichtigster Ansprechpartner: Die Lebensmittelüberwachung

Wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an Ihre fachkundigen Ansprechpartner der Lebensmittelüberwachung und besprechen Sie Ihre Ideen und Pläne zur Verpflegung in Ihrer Einrichtung. Die gesetzlichen Vorgaben für die Kita- und Schulverpflegung sind zum Teil flexibel formuliert, um eine individuelle Anpassung an die Gegebenheiten der Einrichtung vor Ort zu ermöglichen. Die zuständigen Behörden werden Sie dabei unterstützen, eine hygienisch einwandfreie Verpflegung anzubieten.

Die Lebensmittelüberwachung befindet sich im Landratsamt Ihres Landkreises bzw. in der Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuordnung ist unterschiedlich, sie kann z.B. zum Veterinäramt gehören, das muss aber nicht der Fall sein. Fragen Sie daher bitte bei Ihrer Behörde nach den Ansprechpartnern. Unter diesem Link können Sie den Namen Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt eingeben und erhalten Telefon- und Faxnummern sowie Post-, E-Mail- und Internetadressen.

Link zur Suchfunktion für Landkreise und kreisfreie Städte Externer Link

Stand: Februar 2024

Literatur

aid (Hrsg.) (2010): Essen und Trinken in Schulen. Kap. 5: Recht.

aid (Hrsg.) (2016): Essen und Trinken Tageseinrichtungen für Kinder. Kap. 5: Recht