Die wichtigsten Ansprechpartner

Für viele Entscheidungsträger, vor allem in neuen Ganztagsschulen, ist der Bereich Schulverpflegung noch Neuland. Entscheidungen müssen schnell getroffen werden, damit die Schüler fristgerecht mit einem warmen Mittagessen versorgt werden können. Leider kommt es hierbei nicht selten zu Fehlplanungen und -entschlüssen, welche nachhaltige, negative Folgen nach sich ziehen können.
Daher ist es wichtig, sich von Anfang an mit zuständigen Behörden und Fachexperten an einen Tisch zu setzen. Denn nur ein gut durchdachtes Gesamtkonzept, das individuell auf die Bedürfnisse der Schule abgestimmt wurde, führt langfristig zu einer rundum akzeptierten Schulverpflegung.

In der folgenden Aufstellung finden Sie die wichtigsten Ansprechpartner für Entscheidungen rund um die Einrichtung oder Verbesserung Ihrer Schulverpflegung:

Architekt

Als Schulträger mit der Verantwortung, Räumlichkeiten für die Mittagsverpflegung einzurichten oder auszubauen, legt man die Zuständigkeit der Raumplanungen gerne in die Hände der eigenen Architekten. Dabei sollte aber genau abgewogen werden, ob die dafür notwendigen Erfahrungen vorhanden sind oder ob man auf externe Architekten mit bereits großem Erfahrungsschatz im Bau von Verpflegungseinrichtungen zurückgreifen muss. Leider kam es in der Vergangenheit oftmals zu Fehlplanungen aufgrund mangelnder Kenntnisse und/oder fehlender Kommunikation zwischen den Architekten und z. B. dem Küchenplaner.
Beachten Sie: Besonders in der Bauphase ist die Kommunikation zwischen Architekten, Küchenplanern, dem Essensgremium und gegebenenfalls dem bereits vorhandenen Verpflegungsanbieter unumgänglich.

ARGE (Arbeitsgemeinschaft)

Die ARGEn (Zusammenschluss des örtlichen Arbeitsamtes, bzw. Arbeitsagentur, mit der Stadtverwaltung bzw. Kreisverwaltung) vermitteln Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs). Die Tätigkeiten müssen „im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral“ sein. Möchten Sie eine solche Arbeitsgelegenheit anbieten, achten Sie bei Ihrer Ausschreibung und bei der Auswahl der Bewerber auf qualifizierte Fachkräfte, idealerweise mit sozialpädagogischen Kenntnissen.
Eine andere Möglichkeit der Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt bietet der § 16e SGB II - Leistungen zur Beschäftigungsförderung oder die "Bürgerarbeit". Diese ermöglichen einen befristeten Beschäftigungszuschuss (Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent) bei Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Wenden Sie sich für Informationen dazu bitte ebenfalls an die ARGE.

Ein-Euro-Jobs Externer Link

Bauamt/Liegenschaftsamt

Das Hochbauamt ist für die Planung und Errichtung von Bauwerken (z. B. die Schulkantine) zuständig, das Liegenschaftsamt für die Bereitstellung und Verwaltung der für die Aufgaben der Kommune erforderlichen Grundstücke.

Bestell- und Abrechnungssystemanbieter

Es gibt zahlreiche Anbieter mit unterschiedlichen Systemen – auch für kleinere Schulen mit niedrigeren Essensteilnehmerzahlen. Um das richtige System für die eigene Schule zu finden, sollten Sie sich umfassende Informationen einholen und auch andere Schulen nach ihren Erfahrungen mit bestimmten Systemen und Anbietern fragen.

Brandschutzgutachter

Bei dem Bau, der Ausstattung und der Einrichtung einer Schulkantine müssen bestimmte Brandschutzvorgaben eingehalten werden. In Deutschland wird dies im DIN 4102 und ENV 1992-1-2 geregelt. Beim Bau eines Gebäudes ist ein Brandschutzgutachten erforderlich. Dieses Gutachten sollte durch einen zugelassenen Brandschutzgutachter erstellt werden. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) haben die staatliche Aufgabe übernommen, Brandschutzgutachter zu vereidigen. Dort erhalten Sie Listen mit Gutachtern in Ihrer Nähe.

Ernährungsfachkräfte

Besonders im Zuge des Ganztagsschulausbaus nehmen die Kinder mehr und mehr Mahlzeiten in der Schule und nicht mehr zu Hause ein. Nachhaltige Vorlieben in Bezug auf Lebensmittel und Speisen werden somit mehr und mehr in der Schule geprägt. Aufgrund dieser Entwicklung ist es umso wichtiger, sich Gedanken über ein gesundheitsförderliches Speisenangebot für die Schüler zu machen. Beziehen Sie dafür kompetente Kräfte aus dem eigenen Hause ein. Dies können z. B. Fachlehrer für Ernährung und Gestaltung, Hauswirtschaftslehrkräfte oder Eltern mit einer Fachausbildung (DiätassistentInnen, ÖkotrophologInnen, ErnährungsberaterInnen) sein. Fehlt diese Manpower an Ihrer Schule, sollten Sie sich von einer externen Ernährungsfachkraft aus Ihrer Umgebung coachen lassen. Listen mit regionalen Anbietern von Ernährungsberatungen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten. Wichtig ist, dass die Fachkräfte in das Essensgremium einbezogen werden und dort gemeinsam ein langfristiges, Konzept zur Speiseplangestaltung erstellt wird.
Vorbild für eine solche externe Beratung ist das Projekt „Coaching in der Schulverpflegung“, welches von der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Bayern initiiert wurde und von dem 52 Schulen seit dem Schuljahr 2009/10 profitiert haben. Nähere Informationen zu dem Projekt finden Sie hier.

Finanzamt/Steuerberater

Der Bundesfinanzhof hat nach einem Urteil vom 12.02.2009 entschieden, dass die Schulverpflegung durch einen privaten Förderverein umsatzsteuerpflichtig ist. Fördervereine müssen somit eine Umsatzsteuer von 19% abführen. Ausnahme: Die Schulverpflegung ist Teil des pädagogischen Gesamtkonzepts (mehr unter "Personalbedarf" in der Entscheidungsphase)!
Damit Sie von Anfang an informiert sind und spätere Steuernachzahlungen vermeiden können, wenden Sie sich frühzeitig an einen Steuerberater und das Finanzamt.

Gewerbeaufsichtsamt

Wird die Schulverpflegung in Eigenregie durchgeführt und im Zuge dessen Personal beschäftigt, spielt auch das Gewerbeaufsichtsamt als kontrollierende Behörde eine Rolle. Die Gewerbeaufsichtsämter befinden sich in Bayern an den Regierungen. Sie prüfen die Maßnahmen zum Schutze und zur Gesundheit der Arbeitnehmer.

Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist zuständig für den Infektionsschutz, d. h. die Behütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Küchenplaner

Bei der Suche nach einem geeigneten Küchenplaner sollten Sie darauf achten, dass dieser unabhängig ist, die individuellen Gegebenheiten und Voraussetzungen der Schule erfragt und sich in der Planungsphase mit weiteren Experten (z. B. Architekten) Ihrem Essensgremium anschließt. Eine Liste unabhängiger Küchenplaner finden Sie beim Verband der Fachplaner (VdF). Beachten Sie: Die frühzeitige Einschaltung eines unabhängigen und erfahrenen Küchenplaners, der sich während des gesamten Planungsprozesses im stetigen Austausch mit allen wichtigen Fachkräften und Entscheidungsträgern befindet, erspart Ihnen im Nachhinein hohe Nachrüstungskosten.

Verband der Fachplaner e.V. Externer Link

Lebensmittelüberwachung

Die Lebensmittelüberwachung überprüft die Einhaltung von Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung.

Raumausstatter/Innenarchitekt

Leider wird auf die zielgruppengerechte Gestaltung der Speiseräume in der Schulverpflegung noch immer viel zu wenig Wert gelegt. Dabei können schon kleine Veränderungen die Akzeptanz unter den Schülern stark erhöhen. Wenn Sie sich in einer Bau- oder Renovierungsphase befinden, nutzen Sie die Chance, zusammen mit einem Raumausstatter oder einem Innenarchitekten ein ganzheitliches Gestaltungskonzept (am besten nach den Wünschen der Schüler) zu realisieren. Achten Sie auch darauf, dass von Anfang an geeignete Lärmdämmungsmaßnahmen in den Raum integriert werden.

Schulförderverein

Schulfördervereine können beispielsweise finanzielle Mittel für Personal in der Schulverpflegung zur Verfügung stellen oder in eigener Person Hand anlegen. Näheres finden Sie hier und auf der Internetseite des Bundesverbandes der Schulfördervereine.

Schulfördervereine Externer Link

Verpflegungsanbieter

Die übereilte Auswahl eines Verpflegungsanbieters hat nicht selten eine allgemeine Unzufriedenheit der Essensteilnehmer und sinkende Verkaufszahlen zur Folge. Daher ist es besonders wichtig, dass der Träger zusammen mit der Schule ein Leistungsverzeichnis als Bestandteil der Ausschreibung (und später des Vertrages) verfasst. In diesem sollten die Anforderungen und Wünsche aller Betroffenen in der Schule (Schulleiter, Eltern, Schüler, Lehrkräfte,...) genauestens (d. h. messbar) enthalten sein. So können Unstimmigkeiten z. B. bezüglich des Geschmacks und der Abwechslung der angebotenen Gerichte, sowie organisatorischer Fragen von vornherein vermieden werden.

Wasserwirtschaftsamt

Nicht nur bei der Planung eines Mensabaus, auch für die Installation eines Wasserspenders muss Kontakt mit dem Wasserwirtschaftsamt aufgenommen werden. Eine Übersicht aller bayerischen Ämter erhalten Sie hier.

Wasserwirtschaftsämter Bayerns Externer Link