Kommunikation
Verpflegungsbeauftragter
Die Kita- und Schulverpflegung ist eine Querschnittsaufgabe. Daher empfiehlt es sich in jeder Einrichtung, einen Verpflegungsbeauftragten zu benennen, der Schnittstellenmanager zwischen allen Beteiligten und erster Ansprechpartner rund um das Thema Verpflegung ist.
In jeder Einrichtung – ob Kita oder Schule – sollte ein Verpflegungsbeauftragter als Ansprechpartner für alle an der Verpflegung Beteiligten zur Verfügung stehen. Der Verpflegungsbeauftragte kann die Entwicklungen in der Verpflegung steuern, Beteiligte immer wieder zusammenführen und ein funktionierendes Essensgremium etablieren.
Als Vermittler zwischen den Schnittstellen
- Träger – Einrichtung
- Speisenanbieter – Kinder und Schülerschaft
- Speisenanbieter– Eltern
- Speisenanbieter – Einrichtungsleitung
- Speisenanbieter – Träger
- Einrichtungsleitung – Eltern
koordiniert diese Person die Kommunikation der Akteure zur kontinuierlichen Verbesserung des Verpflegungsangebots.
Als zentraler Ansprechpartner in Sachen Kita- und Schulverpflegung sammelt und bündelt er alle ankommenden Informationen und koordiniert den Informationsfluss zwischen den an der Verpflegung beteiligten Akteuren. Dadurch wird er zur Schaltstelle für eine zügige Reaktion auf Entwicklungen und Veränderungen im Umfeld der Kita- und Schulverpflegung.
Der Verpflegungsbeauftragte ist verantwortlich für die Einhaltung einer transparenten und geordneten Vorgehensweise. Dazu gehört die Sicherstellung regelmäßiger Kommunikationsstrukturen und die Einberufung regelmäßiger Treffen aller an der Verpflegung Beteiligten (Essensgremium) oder die Delegation von Aufgaben und Tätigkeiten. Der Verpflegungsbeauftragte bündelt alle Anliegen rund um den Speiseplan und bringt sie im Essensgremium ein. Er ist Ansprechpartner rund um das Thema „Verpflegung“. Diese herausfordernden Aufgaben werden selten vergütet und daher oft als Ehrenamt von Schulpersonal oder Eltern übernommen.
Der Verpflegungsbeauftragte ist verantwortlich für die Einhaltung einer transparenten und geordneten Vorgehensweise. Dazu gehört die Sicherstellung regelmäßiger Kommunikationsstrukturen und die Einberufung regelmäßiger Treffen aller an der Verpflegung Beteiligten (Essensgremium) oder die Delegation von Aufgaben und Tätigkeiten. Der Verpflegungsbeauftragte bündelt alle Anliegen rund um den Speiseplan und bringt sie im Essensgremium ein. Er ist Ansprechpartner rund um das Thema „Verpflegung“. Diese herausfordernden Aufgaben werden selten vergütet und daher oft als Ehrenamt von Schulpersonal oder Eltern übernommen.
Welche Personen können für diese Aufgabe in Betracht gezogen werden?
- Eine pädagogische Fachkraft, die über die nötigen Grundkenntnisse (zum Beispiel auf Grund von fachlichen Voraussetzungen und Fortbildungen oder entsprechendem Literaturstudium) verfügt. An einer Schule könnte für diese Tätigkeit eine Reduzierung des Lehrdeputats gewährt werden.
- Eine externe Person, zum Beispiel Oecotrophologin bzw. Oecotrophologe, Diätassistentin oder -assistent, Hauswirtschaftsleiterin oder -leiter. Die Tätigkeit könnte von der Einrichtung, dem Träger oder anderen Organisationen entsprechend honoriert werden.
- Eine Kommission mit Vertretern von beispielsweise Eltern, Schülerschaft, pädagogischem Personal, Einrichtungsleitung und Träger, die sich in regelmäßigen Abständen mit oben genannten Problemstellungen befasst.
Nur durch die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten kann das angestrebte Ziel einer hochwertigen Kita- und Schulverpflegung zum Gewinn für jeden einzelnen und für die Einrichtung erreicht werden.
Stand: Juli 2021
Literatur
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (2020): DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen, 5. Aufl.
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (2020): DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas, 6. Auflage
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (2020): DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas, 6. Auflage