Rahmenbedingungen
Förderverein, Sponsoring und Spenden in Kitas und Schulen

Die finanzielle Lage öffentlicher Kitas und Schulen ist oft angespannt, sodass nur wenig Geld für besondere Projekte, die Gestaltung des Speiseraums oder eine hochwertige Ausstattung vorhanden ist. Eine Ergänzung öffentlicher Mittel bieten u.a. die nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten.

Organisierte Unterstützung: Kita- und Schulfördervereine

Fördervereine sind in der Regel gemeinnützige Vereine, die aus dem Personenkreis der Kita oder Schule heraus gegründet werden. Sie gehören mittlerweile an einem Großteil der Kitas und Schulen schon fast selbstverständlich dazu. Dabei sind sie mit verschiedensten Aufgaben bedacht.Durch ihre Funktion als Bindeglied zwischen Kita/Schule und Gesellschaft/Wirtschaft ist eine der wichtigsten Aufgaben sicherlich die Drittmittel-Beschaffung und -verwaltung.

Mit zusätzlichen Geldern können Fördervereine eine Aufwertung der Kita- und Schulverpflegung und damit eine Akzeptanzsteigerung unterstützen. Gelder lassen sich leichter für ganz konkrete Projekte, z.B. die Verschönerung des Speiseraums/der Mensa oder die Anschaffung eines Wasserspenders oder einer Salatbar akquirieren.

Sponsoring, Spenden und Stiftungsgelder – verschiedene Zuwendungen

Durch Sponsoring, Spenden und Stiftungsgelder können sich Kitas und Schulen ergänzende Ressourcen erschließen. Diese können aus Dienstleistungen, Sach- oder finanziellen Zuwendungen bestehen. Sponsoring beruht auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Daher besteht neben der Förderung der Kita oder Schule noch das Interesse der eigenen Profilierung des Sponsoring-Gebers. Kita- und Schulsponsoring sind nur dann möglich, wenn gewisse Grundsätze eingehalten werden und das Sponsoring mit dem Bildungsauftrag vereinbar ist. Kommerzielle Produktwerbung und politische Werbung sind an bayerischen Kitas und Schulen verboten.

Spenden hingegen finden ohne Gegenleistung statt und es überwiegt das Motiv der Förderung der Kita oder Schule. Da eine Kita oder Schule selbst nicht rechtsfähig ist, muss bestimmt werden, wem die Spende wirtschaftlich zuzurechnen ist. Bei kommunalen Trägern muss zudem geklärt werden, ob die Einrichtung überhaupt eine Spende annehmen darf. Kita- und schulrechtliche Vorgaben müssen umfangreich abgeklärt werden. Vertragsrechtliche, steuerrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Fragestellungen machen eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Sach- bzw. Schulaufwandsträger nötig. Zu beachten ist außerdem die Sponsoring-Richtlinie der Bayerischen Staatsregierung:

Richtlinie zum Umgang mit Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen in der staatlichen Verwaltung Externer Link

Eine weitere Möglichkeit sind Stiftungsgelder. In Kooperation und Abstimmung mit dem Träger können sich Einrichtungen auf die Suche nach geeigneten Stiftungen machen. Kontaktdaten möglicher Stiftungen erhalten Sie im Bürgerbüro der Kommune oder beim zuständigen Jugendamt.

Fazit

  • Fördervereine, Sponsoring, Spenden und Stiftungen bieten Kitas und Schulen Möglichkeiten für zusätzliche finanzielle Mittel
  • Rechtliche und kommunalpolitische Rahmenbedingungen müssen geklärt werden
  • Vor allen Dingen für konkrete Projekte wie z.B. die Anschaffung eines Wasserspenders oder einer Salatbar können die Fördermöglichkeiten gut genutzt werden

Stand: Februar 2024

    Literatur

    Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (2023): Das bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), München

    Robert Bosch Stiftung GmbH (2006): Schulfördervereine: Ein Leitfaden aus der Praxis für die Praxis, Stuttgart

    Stiftung Verbraucherinstitut in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW (2001): Schulsponsoring heute: Möglichkeiten und Grenzen für die Öffnung von Schule. Praxisbeispiele, Richtlinien, juristische und steuerliche Hinweise, Umsetzungstipps. Berlin

    Verbraucherzentrale Bundesverband (2006): Werbung und Sponsoring in der Schule, Berlin